Medienwächter verbieten DSF Ultimate Fighting-Shows
Mit einer Besonderheit in der Bayerischen Verfassung haben die Medienwächter der BLM nun eine Möglichkeit gefunden, gegen die umstrittenen Ultimate Fighting-Shows vorzugehen: Sie können sie schlicht verbieten. Das ist nun geschehen.
Seit Längerem schon ist der im DSF ausgestrahlte Kampfsport Ultimate Fighting den Medienwächtern ein Dorn im Auge. Nun hat der Fernsehausschuss der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) der Sendung die Genehmigung entzogen. Betroffen sind die Formate "The Ultimate Fighter", "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night". Möglich wird das Verbot durch eine Besonderheit im Bayerischen Medienrecht: Gemäß der Verfassung des Freistaats muss sich Rundfunk dort in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden. Diese wird durch die BLM besorgt. In Bayern lizenzierte Sender müssen demnach ihre Programme vom Fernsehausschuss des Medienrates der Anstalt genehmigen lassen, da die BLM offiziell als Programmveranstalter gilt.
Für die "Ultimate Fighting"-Formate lag eine Genehmigung aus dem März 2009 vor, die nun aufgehoben wurde. Die nun verbotenen Sendungen waren bislang samstags zwischen 23 und 6 Uhr zu sehen. Eine Handhabe aus Sicht des Jugendschutzes gab es daher nicht. Im Augenblick sind die Sendungen nicht im Programm. Das DSF wird aufgefordert, vollends auf die Formate zu verzichten.
"Der Fernsehausschuss hält die genannten Formate durch die Massivität der gezeigten Gewalt für nicht akzeptabel. Die darin stattfindenden Tabubrüche, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner, widersprechen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach Artikel 111a der Bayerischen Verfassung", teilt die BLM am Freitag-Vormittag mit. Beim DSF war für eine Stellungnahme bislang noch niemand zu erreichen.
Durch den Kniff in der Verfassung befinden sich die bayerischen Medienwächter in einer komfortablen Situation, da sie Programme der durch sie lizenzierten Sender genehmigen können - oder die Genehmigung verweigern. In den übrigen Ländern besteht lediglich die Möglichkeit, nach der Ausstrahlung einzelner Sendungen ein Beanstandungsverfahren bei der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) anzustrengen. Desweiteren besteht die Möglichkeit ein Beanstandungsverfahren auf Unterlassung einzuleiten. Beide Wege können äußerst langwierig sein.
Die Medienwächter kritisieren die Sendung bereits seit einigen Monaten. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW (LfM) kündigte Anfang März an, ein Verfahren gegen die Sendungen anstrengen zu wollen. BLM-Chef Wolf-Dieter Ring sagte in seiner Funktion als Chef der Kommission für Kinder- und Jugendmedienschutz über die Sendungen, es stelle sich die Frage, "ob tatsächlich im Fernsehen gezeigt werden muss, wie gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus gebrochen werden."
Allerdings sind Eingriffe der BLM in das Programm der Sender eher selten. Zuletzt intervenierte die Anstalt als Programmveranstalter im Jahr 2004 bei Kabel eins, als der Sender eine Show namens "Judas Game" veranstalten wollte. Nach Protesten gegen den Namen der Show entschied das Gremium, dass die Sendung umbenannt werden muss. Die Show startete schließlich als "J-Game".
Quelle: DWDL