Medienwächter verbieten SPORT1 Ultimate Fighting-Shows!

  • Medienwächter verbieten DSF Ultimate Fighting-Shows


    Mit einer Besonderheit in der Bayerischen Verfassung haben die Medienwächter der BLM nun eine Möglichkeit gefunden, gegen die umstrittenen Ultimate Fighting-Shows vorzugehen: Sie können sie schlicht verbieten. Das ist nun geschehen.


    Seit Längerem schon ist der im DSF ausgestrahlte Kampfsport Ultimate Fighting den Medienwächtern ein Dorn im Auge. Nun hat der Fernsehausschuss der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) der Sendung die Genehmigung entzogen. Betroffen sind die Formate "The Ultimate Fighter", "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night". Möglich wird das Verbot durch eine Besonderheit im Bayerischen Medienrecht: Gemäß der Verfassung des Freistaats muss sich Rundfunk dort in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden. Diese wird durch die BLM besorgt. In Bayern lizenzierte Sender müssen demnach ihre Programme vom Fernsehausschuss des Medienrates der Anstalt genehmigen lassen, da die BLM offiziell als Programmveranstalter gilt.


    Für die "Ultimate Fighting"-Formate lag eine Genehmigung aus dem März 2009 vor, die nun aufgehoben wurde. Die nun verbotenen Sendungen waren bislang samstags zwischen 23 und 6 Uhr zu sehen. Eine Handhabe aus Sicht des Jugendschutzes gab es daher nicht. Im Augenblick sind die Sendungen nicht im Programm. Das DSF wird aufgefordert, vollends auf die Formate zu verzichten.

    "Der Fernsehausschuss hält die genannten Formate durch die Massivität der gezeigten Gewalt für nicht akzeptabel. Die darin stattfindenden Tabubrüche, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner, widersprechen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks nach Artikel 111a der Bayerischen Verfassung", teilt die BLM am Freitag-Vormittag mit. Beim DSF war für eine Stellungnahme bislang noch niemand zu erreichen.


    Durch den Kniff in der Verfassung befinden sich die bayerischen Medienwächter in einer komfortablen Situation, da sie Programme der durch sie lizenzierten Sender genehmigen können - oder die Genehmigung verweigern. In den übrigen Ländern besteht lediglich die Möglichkeit, nach der Ausstrahlung einzelner Sendungen ein Beanstandungsverfahren bei der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) anzustrengen. Desweiteren besteht die Möglichkeit ein Beanstandungsverfahren auf Unterlassung einzuleiten. Beide Wege können äußerst langwierig sein.


    Die Medienwächter kritisieren die Sendung bereits seit einigen Monaten. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien in NRW (LfM) kündigte Anfang März an, ein Verfahren gegen die Sendungen anstrengen zu wollen. BLM-Chef Wolf-Dieter Ring sagte in seiner Funktion als Chef der Kommission für Kinder- und Jugendmedienschutz über die Sendungen, es stelle sich die Frage, "ob tatsächlich im Fernsehen gezeigt werden muss, wie gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus gebrochen werden."


    Allerdings sind Eingriffe der BLM in das Programm der Sender eher selten. Zuletzt intervenierte die Anstalt als Programmveranstalter im Jahr 2004 bei Kabel eins, als der Sender eine Show namens "Judas Game" veranstalten wollte. Nach Protesten gegen den Namen der Show entschied das Gremium, dass die Sendung umbenannt werden muss. Die Show startete schließlich als "J-Game".



    Quelle: DWDL

  • das ist eine frechheit. man sollte nicht ufc sondern diese blm verbieten. da kann man ja gleich boxen und formel eins auch noch abschaffen, da ist das risiko das etwas passiert noch viel größer. beim boxen kann man auch totgeschlagen werden und bei der formel eins kann man auch mit über 200 sachen gegen eine mauer prallen und tödlich verunglücken. aber darüber sieht man mal wieder getrost hinweg. das ist genau der selbe unsinn wie mit den killerspielen. sowas regt mich auf.

  • SPORT1 stellt Ausstrahlung von „Ultimate Fighting Championship“ ein


    Seit dem Wochenende wird das Format „Ultimate Fighting Championship“ im Programm des Deutsche SportFernsehen (DSF, jetzt SPORT1) nicht mehr ausgestrahlt.


    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Freitag, 9. April 2010, den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 8. April 2010 (M 17 S 10.1437) im Hinblick auf die Ausstrahlung der Sendung „Ultimate Fighting Championship“ im Deutsche Sportfernsehen (DSF) aufgehoben (7 CS 10.864).


    Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte DSF mit Bescheid vom 25 März aufgefordert, das Format „Ultimate Fighting Championship“ innerhalb von 14 Tagen durch andere genehmigungsfähige Inhalte zu ersetzen. Dagegen hatte die ZUFFA UK Ltd., die laut eigenen Angaben außerhalb der USA zuständige Tochtergesellschaft der Kampfsportorganisation „Ultimate Fighting Championship“, vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Beschluss eine aufschiebende Wirkung der Klage der ZUFFA UK Ltd. festgestellt. Dieser Beschluss wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Laut Entscheidung des VGH fehlt der Klägerin die erforderliche eigene Rechtsbetroffenheit, so dass ihrer offensichtlich unzulässigen Klage keine aufschiebende Wirkung zukommt.



    Quelle: BLM.de

  • Die Folge wird sein das immer Zuschauer auf das Internet ausweichen um die Formate die sie sehen wollen zu verfolgen , diese Entwicklung ist ja in den lezten Jahren immer stärker zu bemerken. Das der Staat hat die Zensur in einigen Bereichen gelockert, ist wahrscheinlich vielen von euch auf gefallen . Dies führt dazu das immer Sex und Gewalt im Free-TV zu sehen ist. Es werden Filme wieder frei gegeben die jahrelang verboten waren. Aber in den Bereichen der sportlichen Unterhaltung wird immer mehr zensiert und geschnitten damit die Gewaltverherrlichung nicht in so extremen Maße vollzogen wird. Denke das wir in den nächsten Jahren auf immer mehr Sporthighlights verzichten müssen. Änderen können wir es leider nicht. Hoffe das im Bereich Pay-TV der Zensur etwas einhalt geboten werden kann....

  • das ist traurig, einfach nur traurig.... es sterben viel mehr Menschen beim boxen als bei der UFC (bewiesen!), und dennoch wird das Boxen bejubelt..... sieht jemand die Ironie?

    Beispiel zum herausfinden, ob bestimmte Aussagen glaubhaft oder dubios sind:


    Wenn sie das nächste mal zur Wahrsagerin gehen, und sie fragt " Was führt sie zu mir?"


    Antworten sie einfach:" Also, wenn Sie das schon nicht wissen....." :thumbup: