Allgemeiner PC & Internet News Sammelthread

  • - Die SMS-Auskunft "http://www.44044.com" bietet einen besonderen Service an. Wer wissen möchte, wie z. B. sein Lieblingsverein gespielt hat oder wie viele Nummer 1-Songs Madonna hatte, kann eine SMS an die Auskunft schicken. Die hiogi-Wissens-Community prüft daraufhin die Frage und sendet eine Antwort per SMS zurück.



    - In den letzten anderthalb Jahren hat Youtube bereits Verträge mit den vier größten Labels abgeschlossen und verpflichtetet sich damit zur Zahlung, wenn Musikvideos ihrer Schützlinge auf Youtube gezeigt werden. Beim Branchenportal Cnet sind jedoch weitere Beschwerden von Managern eingetroffen, die sich darüber empört zeigen, dass Youtube für ihre Musikvideos nicht zahlt. Neun von zwölf Videos seien professionelle Musikvideos und gehörten zu den meist angesehensten.
    Youtube will deshalb sein System weiter optimieren und den Zahlungsaufforderungen der Manager entgegen kommen.



    Quelle: shortnews.de

  • Energiesparlampen und LCD-Bildschirme haben nicht das Lichtspektrum der Sonne. Bei ihnen überwiegt blaues Licht. Dieses dringt durch das Auge auf die Netzhaut und schädigt sie, sagt Alexander Wunsch, Leiter der Internationalen Lichtvereinigung.


    Durch Tierversuche konnte jetzt bestätigt werden, dass die Netzhaut durch Fluoreszenslicht geschädigt wird. Dieses strahlen LCD-Bildschirme und Energiesparlampen aus. Die normale Glühbirne hat dagegen das Lichtspektrum der Sonne.


    Leute die am Computer arbeiten, können dem entgegenwirken, indem sie auf dem LCD-Bildschirm mehr rot anzeigen lassen. Man kann auch bei der Arbeit eine gelb getönte Brille tragen und sich bei Pausen mit geschlossenen Augen die Sonne ins Gesicht strahlen lassen.



    Quelle: shortnews.de

  • Die Kanzlei Wilde und Beuger stellte kürzlich eine Liste mit Dateinamen bereit, auf die man in Tauschbörsen ein besonderes Augenmerk legt und schnell zur Abmahnung führen können. Man kann davon ausgehen, dass die Liste nicht vollständig sei, jedoch einen interessanten Einblick gewährt.


    Im Auftrag der Rechteinhaber werden Tauschbörsen vor allem nach TV-Serien wie der neunten Staffel von "King of Queens" durchsucht. Ein großes Augenmerk legen die Ermittler aber vor allem auf Mainstream-Inhalte und dem Porno-Sektor (u. a. Venus Neue Medien, Teresa Orlowski und Purzel Video).


    Aber auch der Literatur-Sektor wird streng überwacht. So kann das Downloaden von "Allen Carr - Endlich Nichtraucher" oder "Bastian Sick - Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" schnell zur teuren Abmahnung führen. Aber auch Werke von Bushido, Mario Barth, Sabrina Setlur und Scooter können teuer werden.


    Hier die Liste der bekannten und favorisierten abgemahnten Dateien:


    - Achtermann Sportbootführerschein + Fischereiprüfung v.1.4 (PC-Lernsoftware)


    - Allan Carr - Endlich Nichtraucher


    - Andreas Eschbach - Das Jesus Video


    - ATB - In Love with the DJ (1 Lied)


    - ATB feat. Heather Nova - Renegade Airplay Mix (1 Lied)


    - Bastian Sick - Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod


    - Blaupunkt Teleatlas Deutschland DX.2007/2008 (Software)


    - Bushido - 16 - Kickboxer.mp3 (1 Lied)


    - Bushido - Sonnenbank Flavour.mp3 (1 Lied)


    - Call of Juarez (PC-Game)


    - Codname Panzers Phase 2 (PC-Game)


    - Conflict Clobal Strom (PC-Game)


    - Crazy Machine 2 - Neue Herausforderungen (PC-Game)


    - Crazy Machine 3 - Neues aus dem Labor (PC-Game)


    - Dan Brown - Illuminati


    - Dan Brown - Sakrileg


    - Dandy Warhols vs. Mosse T - Horny As A Dandy (Loo & Placido).mp3 (1 Lied)


    - Dawn of Magic (PC Game)


    - Diane Weigmann - Diane (Album)


    - Die Gilde 2 (PC-Game)


    - Die Römer bzw. The Glory oft the Roman Empire (PC-Game)


    - Dream Pinball 3D (PC-Game)


    - Duden Korrektor Plus 4.0 (PC-Programm)


    - Dunes of War (PC-Game)


    - Earth 2160 (PC-Game)


    - Edgar Wallace - Die blaue Hand


    - Elizabeth George - Undank ist der Väter Lohn


    - Esay2sync für Daten +Outlook: (PC-Programm)


    - Europa Universalis 3 (PC-Game)


    - Frank Schätzing - Der Schwarm


    - Freeze Frame ( Film - Mystery Thriller)


    - Gaspard, Jan - Offenbarung 23. Machiavelli


    - Geheimakte Tunguska (PC-Game)


    - Ghost Recon - Advanced Warfighter 2 (PC-Game)


    - Gothic 3 (PC-Game)


    - Glashaus - Drei (Musik-Album)


    - Gunslinger Girl - Episode 12 - Simbiosi (Anime)


    - Henning Mankell - Das Auge des Leoparden


    - Henning Mankell - Der Mann am Strand


    - Henning Mankell - Der Mann mit der Maske


    - Henning Mankell - Der Tod des Fotografen


    - Henning Mankell - Tiefe


    - Herbert Grönemeyer - Lied 3 (1 Lied)


    - Hermann Hesse - Traumgeschenk


    - Ikki Tousen - Dragon Girls Episode 06 (Anime)


    - Ikki Tousen - Dragon Girls Episode 13 (Anime)


    - Ildikó von Kürthy - Das Blaue Wunder


    - Iny Lorentz - Das Vermächtnis der Wanderhure


    - Iny Lorentz - Die Pilgerin


    - J.R.R. Tolkien - Das Silmarillion


    - John Grisham - Die Bruderschaft


    - Ken Follett - Der Dritte Zwilling


    - Ken Follett - Die Brücke der Freiheit


    - Ken Follett - Die Kinder Von Eden


    - Ken Follett - Die Säulen der Erde


    - Ken Follett - Eisfieber


    - Ken Follett - Mitternachtsfalken


    - Ken Follett - Nacht über den Wassern


    - Kool Savas - Das ist O.R.!.mp3 (Lied)


    - Kool Savas - Die John Bello Story (Album)


    - Kool Savas - Optik Takeover! (LE) (Album)


    - Kool Savas & Azad - One (Limited Edition) (Album)


    - Laith Al-Deen - ?


    - Lemon Ice - Girl you now (Single CD)


    - Lemon Ice - Right here wating (Single CD)


    - Lightspeed (DVD-Film)


    - Linguatec Personal Translator 2006 Pro. German - English / English - German (Software)


    - Mario Barth - Männer sind Primitiv, Aber Glücklich! (Album)


    - Max von der Grün - Vorstadtkrokodile


    - Medlock - Now or never.mp3 (1 Lied)


    - Mia - Stille Post (Album)


    - Mia - Zirkus (Album)


    - Modern Talking - You re my heart, you re my soul.mp3 (1 Lied)


    - Monster Madness: Battle for Suburbia (PC-Game)


    - MousseT vs. The Dandy Warhols - Horny as a dandy.mp3 (1 Lied)


    - Nicholas Sparks - Wie ein einziger Tag


    - R. Gablé - Die Hüter der Rose


    - Revolverheld (Album)


    - Roachford - Word of Mouth (Musik-Album)


    - Rotersand - Dare to live (1 Lied / Techno / Gothic)


    - RTL 3D Software - Einsatz in 4 Wänden (Software)


    - Rush for Berlin (PC-Game)


    - Sabrina Setlur - Lauta (Maxi CD)


    - Sabrina Setlur - Rot (Album)


    - Scooter - Behind the Cow.mp3 (Lied)


    - Scooter - Fire.mp3 (Lied)


    - Scooter - Lass uns tanzen.mp3 (Lied)


    - Scooter - Nessaja.mp3 (1 Lied)


    - Scooter - Ram, The Locigal Song (RadioMix).mp3


    - Scooter - The Question is, what is the Question (A Little Higher Clubmix).mp3 (Lied)


    - Scooter - The Question is, what is the Question (Extended).mp3 (Lied)


    - Seabound - 05 - Torn (Covenant Remix).mp3 (1 Lied / Indie)


    - Sebastian Hämer - Der fliegende Mann (Album 2006)


    - Sebastian Hämer - Sommer unseres Lebens.mp3 (1 Lied)


    - Simon Beckett - Die Chemie des Todes (MP3 - CD)


    - Stephen King - Der dunkle Turm VII


    - Stephen King - Schwarz


    - Suicide Commando (1 Lied / Aggrotech)


    - Teenage Mutant Ninja Turtels - TMNT (Film)


    - Test Drive Unlimited (PC-Game)


    - The King of Queens (Staffel 09/Episode 07) - Das Haus am See (DVD Rip)


    - The King of Queens (Staffel 09/Episode 08 ) - Der andere Doug (DVD Rip)


    - The King of Queens (Staffel 09/Episode 09) - Wld und gefährlich (DVD Rip)


    - The King of Queens (Staffel 09/Episode 11) - Getrennte Wege (DVD Rip)


    - The Witcher (PC-Game)


    - Tom Clancys Rainbow Six - Vegas (PC-Game)


    - Tonaufnahmen des Künstlers Kool Savas


    - Totale Overdose (PC-Game)


    - Two Worlds (PC-Game)


    - Wahrhammer-Mark of Chaos (PC-Game)


    - Warren G - In the Mid-Nite Hour (Musik-Album)


    - Xpand Rally Xtreme (PC-Game)


    - Zoom: Papparazi im Einsatz (PC-Game)



    Quelle: shortnews.de / gulli.com

  • - Die massenhaften Abmahnungen von Filesharern bringen nicht den Erfolg, den sich die Musikindustrie erhofft hatte. Auch das hochgelobte DRM konnte nicht zu steigenden Verkaufszahlen beitragen. Jetzt überlegte man die Einführung einer Steuer für alle Internet-Nutzer. Die Zwangssteuer wird etwa 5 Euro betragen und soll von allen Besitzern eines Breitbandanschlusses gezahlt werden, auch jenen, die kein Filesharing betreiben. Davon wolle man die Verleger, Songschreiber und Plattenlabel für die Verluste durch Filesharing entschädigen. Der Manager von U2, Paul McGuinness, sagte, es sei Zeit, Internetprovider mit in die Verantwortung zu ziehen und über diese die Zwangssteuer abzuwickeln. Wenn der Provider dies nicht freiwillig mache, so müsse man diesen juristisch dazu zwingen.



    - Richtig aufgeblüht sind Video-Dienste wie Youtube erst mit dem Wachstum der weltweiten Bandbreite. Nun steigert Youtube die Bildqualität der Videos Schritt für Schritt. Manche Youtube-Benutzer bekommen seit einigen Tagen die Meldung "watch this video in higher quality" bei einigen Videos. Weder mit PAL noch mit hochauflösenden Videos wird die Qualität zu vergleichen sein - aber immerhin besser als der derzeitige Qualitätsstand. Die Videos werden laut Youtube weniger komprimiert und somit an Bildqualität gewinnen. Voreinstellungen können Benutzer treffen, die bereits einen Account bei Youtube besitzen.



    - Auf n24.de wird berichtet, dass eine Sicherheitslücke bei eBay es Kriminellen angeblich möglich macht, persönliche Daten (u. a. Bankverbindungen) über eBay-Nutzer herauszufiltern. Demzufolge gelingt dies Kriminellen durch das Einbinden von Flashanimationen auf einigen Auktionsseiten in eBay. Es wird behauptet, durch diese Flashanimationen und unter Hilfe von Cross-Site-Scripting sei das Ausspähen von ahnungslosen Nutzern möglich. Das Problem soll eBay seit Jahren bekannt sein. eBay stellte damals (2005) die Option, Flashanimationen zu verwenden, nur Nutzern zur Verfügung, wenn diese gewisse Voraussetzungen, etwa 500 Bewertungen, erfüllen konnten.



    Quelle: shortnews.de / n24.de

  • Ab sofort steht das Service Pack 1 für Windows Vista als Download bereit. Das Patch-Paket verspricht verschiedene Verbesserungen für Windows Vista, besonders für Notebook-Anwender. Für die Installation des Service Pack 1 (SP1) sollte allerdings einige Zeit eingeplant werden.


    Notebook-Besitzern verspricht Microsoft, dass Windows Vista mit installiertem Service Pack 1 weniger Strom verbraucht, so dass der Akku länger durchhalten soll. Denn bislang ist der Stromverbrauch von Windows Vista deutlich höher als von Windows XP, was sich in kürzeren Akkulaufzeiten bemerkbar macht. So haben die c't-Kollegen (c't 5/2008, Seite 131) kürzlich die Akkulaufzeit eines Tablet-PC einmal mit Windows XP und mit Vista getestet. Mit Windows XP konnte der Tablet-PC 5,5 Stunden genutzt werden, mit Windows Vista hingegen musste das Gerät nach 4,5 Stunden schon wieder an die Steckdose. Allerdings konnte c't auch nach Einspielung des SP1 keine signifikanten Unterschiede ausmachen (c't 5/2008, Seite 60).


    Aber auch eine weiter versprochene Verbesserung dürfte vor allem Notebook-Nutzer erfreuen: So sollen Geräte mit installiertem Service Pack 1 schneller aus dem Stand-by- oder Ruhezustand erwachen. Außerdem wurde die Benutzerkontenverwaltung überarbeitet, die nun weniger Nachfragen liefern soll. Denn viele Nutzer schalteten diese nützliche Sicherheitsfunktion einfach ab, weil sie von den mehrfachen Sicherheitsabfragen genervt waren. Durch eine Verringerung der Sicherheitsabfragen der Benutzerkontenverwaltung will Microsoft dieser Entwicklung entgegentreten.


    Als weitere Verbesserung nennt der Softwarekonzern, dass Dateien schneller kopiert, verschoben sowie ge- und entpackt werden, wodurch das Gesamtsystem allgemein schneller arbeiten sollte. Die eingebaute Verschlüsselung "BitLocker" kann nun nicht mehr nur die Systempartition, sondern auch jedes andere lokale Laufwerk schützen. Das gilt auch für externe Festplatten, für die man dann aber den Schlüssel auf einem USB-Stick speichern sollte. Zudem kann BitLocker nun auch für maximale Sicherheit eine PIN, den Schlüssel auf einem USB-Stick und ein TPM gemeinsam nutzen. Weiterhin ist BitLocker nur in den Vista-Editionen Ultimate und Business enthalten.


    Das integrierte Defragmentationsprogramm von Windows Vista kann nun auch nur auf einzelne Partitionen losgelassen werden - bisher wollte es unverständlicherweise stets alle Festplatten defragmentieren. Weiterhin wird der Vorab-WLAN-Standard 802.11n vollständig von Windows Vista unterstützt und das Betriebssystem kommt jetzt besser mit Smart-Cards klar, die mit einer biometrischen Authentifizierung arbeiten. Durch interne Verbesserungen sollen künftig mehr Updates ohne Neustart installiert werden können.


    Bislang war die Desktopsuche von Windows Vista als Standardsuche im Betriebssystem angemeldet. Dagegen hatte sich Google beim US-Justizministerium beschwert, so dass es mit dem Service Pack 1 möglich ist, eine andere Desktopsuche als Standard festzulegen, so dass die Microsoft-Software nicht mehr verwendet wird.


    Zudem enthält das Service Pack 1 für Windows Vista bisherige Sicherheits-Patches und Fehlerkorrekturen, um die Stabilität und Zuverlässigkeit des Betriebssystems allgemein zu verbessern. Insgesamt enthält das Service Pack mehr als 500 unterschiedliche Updates. Darüber hinaus wurde die Kompatibilität verbessert und das zugehörige Support-Dokument listet nur noch wenige Applikationen, die Probleme mit Windows Vista haben sollen.


    Bei der Installation sollte man allerdings Geduld mitbringen. Nach Microsoft-Angaben soll es bis zu 2 Stunden dauern, bis das SP1 installiert ist. Im Laufe der Aktualisierung muss das Betriebssystem mehrmals neu gestartet werden. Nach der Installation des SP1 soll sich Windows Vista paradoxerweise erst einmal etwas träger anfühlen. Das liegt daran, dass der Cache für "SuperFetch" durch das SP1 zunächst geleert wird. Damit lädt Windows Vista häufig benutzte Anwendungen schon auf Verdacht in den Speicher, was bei häufig genutzten Windows-Vista-Installationen für das spürbar schnellere Starten von Programmen verantwortlich ist. Erst nach einigen Stunden oder Tagen soll SuperFetch so weit trainiert sein, dass das System wieder so schnell reagiert wie zuvor.


    Das Service Pack 1 für Windows Vista steht ab sofort unter anderem in deutscher Sprache als Download bereit. Vor der Installation des SP1 müssen Anwender zwei Patches einspielen, wovon einer allerdings nach dem letzten Kenntnisstand weiterhin fehlerhaft ist. Voraussichtlich im April 2008 wird das Service Pack 1 dann auch über Windows Update automatisch verteilt, wenn die automatische Update-Funktion aktiviert ist.



    Quelle: Golem.de

  • Auf der CeBit 2008 wurde ein neues Gerät vorgestellt, welches die Steuerung des Mauszeigers mittels eigener Gedanken ermöglicht. Kleiner Malus: Das "Umsehen" in First-Person-Shootern muss nach wie vor mit der Maus gesteuert werden.


    Die "Brain Mouse" misst Gehirnwellen und erkennt Muskelkontraktionen im Gesicht und setzt diese in Computerbefehle um.


    Das Gerät soll voll kompatibel zu allen Programmen und Spielen sein und 199 Dollar kosten.



    Quelle: shortnews.de

  • Für das neue Microsoft-Betriebssystem Windows Vista ist das erste Service Pack veröffentlicht worden. Der Termin wurde bereits wegen Treiberproblemen um mehrere Wochen nach hinten verschoben. Jedoch verursachen jetzt einige Treiber dennoch Probleme.


    Microsoft hat empfohlen, dass man alle Updates für Vista herunterladen soll, auch die optionalen. Außerdem sollen alle aufgeführten Treiber für Geräte installiert werden. Man könne die Gerätetreiber auch bei den Herstellern der Geräte herunterladen. Alle Treiber, die Probleme verursachen, sind in der Quelle aufgeführt.


    Außerdem sollen Treiber der Logitech QuickCam-Serie, die auf Dateien Lvuvc.sys zugreifen, Probleme bereiten. Verursacht wird der Fehler von der Windows-Datei Ks.sys. Diese bricht den Download des Service Pack 1 ab. Microsoft arbeitet bereits an einem Update.



    Quelle: shortnews.de

  • - Douglas Merrill, der neue Chef der Digital-Abteilung von EMI, hat sich seine Sporen bei Google verdient und vertritt Positionen, die in der Industrie bisher ihresgleichen suchen. Wie er gegenüber news.com erklärte, können Filesharer nützlich für die Künstler sein. Fans zu verklagen oder zu bestrafen hält er jedenfalls nicht für eine erfolgversprechende Strategie. Wie bei Google gehe es darum, mit Lösungen zu experimentieren und aus den Erfahrungen Konsequenzen zu ziehen. Er kann sich auch vorstellen, ein anzeigenfinanziertes Modell à la Google zu starten, ein Abo-Modell oder auch eine ISP-Gebühr für Filesharer einzuführen. Ob Merrill mit seiner Idee Erfolg haben wird, ist noch ungewiss.



    - Die ProMedia GmbH beschäftigt Studenten, die in Tauschbörsen nach illegal heruntergeladenem Material suchen. Diese Arbeit dokumentieren sie mit einer Bildschirmkopie (Screenshot) und drucken diese anschließend aus, um sie als Beweismaterial vor Gericht zu verwenden.Das Landesgericht Hamburg urteilte nun in einem Fall, in dem ein Tauschbörsennutzer zwei Lieder von "Silbermond" heruntergeladen hatte und dies von einem litauischen Studenten mit einem Screenshot dokumentiert wurde, dass dieser als Beweis nicht ausreiche. Das Urteil des LG Hamburg könnte nun die gesamte Geschäftspraxis der ProMedia GmbH gefährden. Nur weil einem Internetanschluss eine feste IP-Adresse zugeordnet ist, ist dies kein ausreichender Tatverdacht. Die Gerichte bezweifeln nun die Beweiskraft des durch die Musikindustrie erbrachten Materials.



    - Laut einer Studie ist es für 95 Prozent der britischen Teenager Alltag, sich Musik illegal zu besorgen, anstatt diese zu kaufen. 50 Prozent der Jugendlichen ziehen sich die Dateien auf die Festplatten. Der größte Teil hingegen tauscht kopierte CDs. Das Schaden durch das sogenannte "Offline-Kopieren" sei deshalb viel schlimmer als die oft beklagten Tauschbörsen. Monatlich kopieren die Kids durchschnittlich bis zu fünf CDs für ihre Freunde. Bedenklich findet die Studie auch, dass das Kopieren von CDs und auf den USB-Stick nur wenige Minuten dauere. Nun fordert man neue Geschäftsmodelle der Musikindustrie, welche an das Verhalten ihrer Kunden angepasst sind. Bisher zeigt sich die Industrie ehre zurückhaltend, wenn es um die Einführung einer Filesharing-Flatrate geht. Nachkommende Musiker seien aufgrund fehlender Geschäftsmodelle gefährdet.



    - Am kommenden Freitag wird der Bundestag über das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" entscheiden. Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, kann die Musikindustrie Nutzerdaten von Internetanschlüssen direkt bei den Providern erfragen. Der Umweg über Polizei und Staatsanwaltschaft würde somit entfallen. Eine "Erstabmahnung" von privaten Nutzern solle laut Bundesregierung nicht mehr als 50 Euro kosten dürfen.



    Quelle: shortnews.de

  • Da sich zu viele Staatsanwaltschaften weigerten, die Flut an Strafanzeigen durch die Musikindustrie zu verfolgen, wird am heutigen Freitag ein neues Gesetz im Bundestag verabschiedet, das es den Firmen nun erlaubt, sich direkt an den Provider zu wenden um an die Adressdaten zu gelangen.


    Bisher mussten die Firmen Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft aufgeben um an die begehrten Adressen zu gelangen und die Schadenersatzforderungen versenden zu können. Nun dürfen die Firmen per Gesetz Auskunftsansprüche direkt an den Provider stellen, welcher diese herausgeben muss.


    Auskunft soll es jedoch nur bei Fällen mit "gewerblichen Ausmaß" geben. Die Nutzung im "gewerblichen Ausmaß" ist schon dann gegeben, wenn man sich ein Lied herunterlädt, um damit einen geldwerten Vorteil zu erzielen. Mit diesem Gesetz will man die Staatsanwaltschaften entlasten.



    Quelle: shortnews.de

  • Im Bundestag wurde nun ein Gesetz verabschiedet, dass es den Abmahn-Abzockern künftig schwer machen wird. Eine einfache Urheberrechtsverletzung darf nun mit nur noch maximal 100 Euro abgemahnt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Abmahnung.


    Dazu zählt die veröffentlichung eines Songtextes auf einer Fanpage oder ein Stadtplan-Ausschnitt zur Wegbeschreibung. Auch ein geschütztes Foto, das zur Verschönerung einer eBay-Auktion verwendet wird, darf maximal mit 100 Euro abgemahnt werden.


    Bisher verlangten Anwählte für solche einfachen Vergehen mehrere hundert Euro für einen Mahnbrief. Das eingenommene Geld behielten in der Regel die Anwälte und es ging nicht an die Rechteinhaber. Ursprünglich wurde ein Grenze von 50 Euro festgelegt, die man nun auf 100 Euro erhöhte.



    Quelle: shortnews.de

  • - Nächste Woche wird das Internet 15 Jahre alt. Am 30. April 1993 wurde es erstmals für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. "Das Web hat als Fenster zum Internet unsere Lebensgewohnheiten revolutioniert", sagte Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom. Weltweit hat das Internet ca. 1,3 Milliarden Nutzer, wobei in Deutschland rund 52 Millionen Nutzer vertreten sind. Das sind mehr als die Hälfte der Einwohner Deutschlands.



    - Microsoft will mit der neuen Technologie namens "Live Mesh" das Internet zur Verbindungsstelle zwischen computerisierten Geräten wie Handy, Laptop, PC und zum Datenspeicher werden lassen. Zwar kann man seit langem schon Daten zwischen Computern, MP3-Playern und anderen mobilen Geräten hin- und herschieben, PCs vernetzen und fernsteuern. Aber diese Einzellösungen sind nur ungenügend kompatibel miteinander. Mesh soll laut Microsoft dies alles einfach und automatisch erledigen. Angeblich soll das neue Netzwerk eine Antwort auf Googles Angriffe auf Microsofts Vormachtstellung bei Office-Programmen sein. Technisch gäbe es für die Verschmelzung von physischem Arbeitsplatz und online-Zugriff keine Grenzen.



    Quelle: shortnews.de

  • Es scheint paradox: Am liebsten würde Microsoft derzeit wohl nur noch sein neues Betriebssystem Windows Vista verkaufen – doch ausgerechnet jetzt legt der US-Konzern noch einmal ein Service Pack für den sieben Jahre alten Vorgänger Windows XP auf. Als Service Pack bezeichnet Microsoft ein großes Update-Paket. Für XP wird es bereits das dritte sein.


    Grund für Microsofts Treue zu XP: Das betagte System hält alleine in Deutschland einen Marktanteil von rund 75 Prozent. Und Geschäftskunden kaufen noch immer gerne XP, weil neue Computer sich so besser in die bestehenden Netzwerke aus XP-Rechnern einfügen. Zudem versagt Windows Vista auf leistungsschwachen Computern häufig seinen Dienst. Hersteller von Billig-Notebooks dürfen ihre Modelle deswegen bis Juni 2010 mit Windows XP verkaufen. Keine Frage: Angesichts dieser starken Verbreitung von XP ist die Systempflege sinnvoll.


    Microsoft bietet das Service Pack 3 ab dem 29. April als direkten Download an. Die Datei ist rund 580 Megabyte groß, ohne eine DSL-Verbindung wird das Herunterladen zur Geduldsprobe. Wer für den Mausklick zu bequem ist, wartet noch rund einen Monat länger. Voraussichtlich im Juni zieht sich Windows XP das Update-Paket selbstständig aus dem Internet, per sogenanntem Windows Update. Neu sind am Service Pack nur rund 70 Megabyte Daten. Die übrigen Updates hatte Microsoft bereits veröffentlicht, das Service Pack 3 fasst sie lediglich noch einmal zusammen.


    Die Neuerungen halten sich in Grenzen


    Hoffnungen auf viele neue Funktionen dürfen sich die Nutzer allerdings nicht machen, es werden nur Details verbessert. Zu den auffälligsten Neuheiten gehören beispielsweise Hilfstexte für die Sicherheitsoptionen. Wer an den Systemeinstellungen herumschraubt, erhält künftig umfangreiche Erklärungen zu den Risiken der Maßnahme. Eine unscheinbare, aber vor allem für Unternehmen bedeutende Änderung ist die Einführung der „Network Access Protection“ (NAP). Damit können Administratoren den Computern im Firmennetz Sicherheitsvorgaben machen. Werden die nicht erfüllt, erhält der Rechner keinen Zugang zum Netzwerk. Diese Funktion hat Microsoft von Vista übernommen. Sie ist für den US-Konzern auch aus strategischer Sicht sehr bedeutend. Denn dank NAP ist es einfacher, Computer mit XP und Vista zusammen in einem Netzwerk zu betreiben. Das soll Unternehmen ermutigen, ihre Computer nach und nach mit Vista auszustatten – weil sie sich keine Sorgen mehr um die Kompatibilität zwischen den Windows-Versionen machen müssen. Die übrigen Funktionen des Service Packs sind schon seit längerem als Einzel-Updates erhältlich. XP beherrscht nun die WPA2-Verschlüsselung für WLAN-Funknetzwerke der neusten Generation. Der „Windows Installer“ verlangt ab sofort keinen Produktschlüssel mehr, was die Wartung von mehreren Computern vereinfacht. Die übrigen Funktionen wie die „Management Console 3.0“, der „Background Intelligent Transfer Service 2.5“, „Core XML Services 6.0“ und das „Peer Name Resolution Protocoll“ sind eigentlich nur für IT-Experten in Firmen gedacht und für den Otto-Normal-Anwender kaum relevant.


    XP läuft offenbar schneller


    Wichtiger ist hingegen ein möglicher Geschwindigkeitszuwachs dank Service Pack 3. Forscher vom "Exo Performance Network" und von "Devil Mountain Software" hatten berichtet, dass ein Computer mit dem neuen Update-Paket rund zehn Prozent schneller läuft als mit Service Pack 2. Zudem behaupten sie, dass ein XP-Rechner mit Service Pack 3 doppelt so flott wie ein Vista-PC ist – wenn beide Computer über die gleiche Hardware verfügen. Getestet wurden allerdings nur Vorab-Versionen des Update-Pakets. Insgesamt enttäuscht das neue Service Pack allerdings. Denn auf sichtbare Verbesserungen warten Anwender vergeblich. Denkbar wären etwa eine verbesserte Firewall, neue Designs oder gar Animationen gewesen. Selbst die neuen Versionen von Internet Explorer und Media Player fehlen – und müssen nachträglich installiert werden. Grund für Microsofts Zurückhaltung: Der US-Konzern will natürlich sein neues Betriebssystem Vista verkaufen und XP nicht zu sehr aufwerten.


    Trotzdem ist das Service Pack 3 für jeden XP-Besitzer unerlässlich. Denn das Paket enthält jede Menge wichtiger Sicherheitsupdates, merzt laut Microsoft rund 1000 Fehler des Betriebssystems aus – und winkt mit einem ordentlichen Geschwindigkeitszuwachs.



    Quelle: welt.de

  • Vor den Mitgliedern aus Polizeibehörden aus 35 Ländern präsentierte Microsoft kürzlich sein neuestes Tool zu Bekämpfung der Internetkriminalitiät. Computer Online Forensic Evidence Extractor (COFEE) ist ein USB-Stick-Tool.


    Einmal an einen Computer angesteckt, speichert der Stick alle Daten, welche die Behörden für eine forensische Beweissicherung benötigen. Microsoft verteilte das Tool kostenlos an deutsche Behörden.


    In nur zwanzig Minuten entschlüsselt COFEE automatisch Kennwörter, findet gewisse Daten auf der Festplatte und analysiert das Internetverhalten des Eigentümers. Dies würde sonst mehrere Stunden in Anspruch nehmen. So kann der betroffene PC direkt vor Ort untersucht werden - ohne Beschlagnahmung.



    Quelle: shortnews.de


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  • Auf Computertastaturen befinden sich mitunter mehr Krankheitserreger als auf Toiletten. Das haben Untersuchungen britischer Wissenschaftler ergeben, berichtet die BBC.


    Von 33 analysierten Keyboards wurden vier als gesundheitsgefährden eingestuft. Die darauf gefundenen Bakterien könnten unter anderem Lebensmittelvergiftungen auslösen. Bei einer Tastatur überstieg der Mess- den Grenzwert um das 150fache und lag damit 500 Prozent über dem Wert eines ebenfalls untersuchten Toilettensitzes. "Die Tastatur ist häufig eine Spiegelung davon, was in der Nase und im Darm zu finden ist", sagte Mikrobiologe Peter Wilson. In einem typischen Londoner Büro sammeln sich laut den Forschern monatlich etwa 1,89 Gramm Dreck auf jeder Tastatur.



    Quelle: chip.de

  • “Big Brother” läßt nun auch in Sachen mp3-Downloads die Muskeln spielen. Offensichtlich verhandeln gerade nach Informationen des Österreichischen Rundfunks EU-Kommission und US-Behörden über ein neues Copyright-Abkommen, welches Tauschbörsenbenutzer endgültig kriminalisiert und als “Freiwild” zum “Abschuss” durch Zoll und andere Behörden freigeben soll.


    So sollen diese Behörden auch in Europa anlasslos Laptops, iPods und andere Datenträger nach “illegalen” Inhalten durchsuchen können.
    Unter dem Kürzel IPRED2 hat eine entsprechende EU-Richtlinie das Parlament bereits passiert und liegt seit etwa einem Jahr dem Ministerrat zur Verabschiedung vorliegt. Derzeit verhandelt die EU-Kommission mit den USA, der Schweiz, Japan und Kanada über ein Abkommen, das hier vollendete Tatsachen schaffen könnte.


    Sämtliche Aktivitäten verlaufen im Augenblick hinter verschlossenen Türen, so dass die Parlamentarier nicht einmal erfahren, was da ausgehandelt wird.


    Das Abkommen mit dem Namen “Anti-Counterfeiting Trade Agreement” [ACTA] soll auf einem der beiden kommenden G-8-Gipfel bis Jahresende beschlossen werden. ACTA ist seinem Titel nach zwar gegen Produktpiraterie gerichtet, inkludiert ist freilich alles bis hin zu “Internet-Piraterie”.


    Unter den Prämissen dieses Vertrags wird nicht ganz überraschend verstärkter “Informationsaustausch und Zusammenarbeitet unserer Strafverfolger, inklusive Zoll und anderer relevanter Behörden” aufgeführt.


    Das Maßnahmenpaket summiert im Wesentlichen die maßgeblichen Wünsche der Unterhaltungsindustrie der vergangenen Jahre. So sollen etwa Internet-Provider haftbar gemacht werden, wenn sie der Aufforderung zur Sperre von Websites nicht rasch genug nachkommen.


    Damit könnten verdachtsunabhängige, routinemäßige Durchsuchungen von Laptops, iPods und anderen Datenträgern nach MP3-Dateien und Videos schon 2009 in Europa Realität werden.


    Da die Unterhaltungsindustrie in der Regel die IP-Adressen über die Tauschbörsen zwar erfassen, aber nicht zuordnen kann, besteht hier höchstes Interesse, ein Delikt, das etwa hierzulande mit maximal einem halben Jahr bedingter Strafe geahndet werden kann, in den Rang eines Verbrechens anzuheben.


    Damit würde die inhaltlich doppelt irreführende PR-Kampagne der vergangenen Jahre, die unter dem Schlagwort “Raubkopierer sind Verbrecher” lief, ex post richtiggestellt: indem die gesetzliche Realität nachträglich der Kampagnenaussage angepasst wird und Franz Normaltauschbörsennutzer so tatsächlich in den Rang eines Kriminellen aufrückt.



    Quelle: rooster24.com

  • Justiz verschont ab sofort Raubkopierer


    Schwere Schlappe für die Musik- und Filmindustrie: Die Staatsanwaltschaften mehrerer Bundesländer weigern sich seit einigen Wochen, kleine Raubkopierer zu verfolgen. Grundlage sind Leitlinien der Generalstaatsanwälte. Die Musik- und Filmindustrie ist entsetzt – und pocht weiter auf ein hartes Vorgehen.


    Im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet wollen die Strafverfolger in vielen Bundesländern einem Medienbericht zufolge nur noch gegen große Internet-Piraten vorgehen und die Masse der Tauschbörsennutzer in Ruhe lassen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, empfahlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern Mitte Juli, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Nach ähnlichen „Leitfäden“ agierten nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.


    Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen dem Bericht zufolge „Filesharern“ erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben. In den südlichen Bundesländern liege die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agierten erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen. Niedersachsen arbeite an einer Leitlinie, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Georg Weßling. Berlin war bereits zuvor dafür bekannt, praktisch gar nicht gegen Raubkopierer vorzugehen.


    Entsetzen bei der Musik- und Filmindustrie


    Die Musik- und Filmindustrie zeigt sich von den neuen Leitlinien sehr enttäuscht. "Raubkopien sind kein Bagatelldelikt. Das ist so, als würde die Justiz plötzlich Ladendiebstahl nicht mehr verfolgen", sagte Daniel Knöll vom Bundesverband Musikindustrie WELT ONLINE. Die Musikindustrie ging bislang vor allem zivilrechtlich mit Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen gegen Raubkopierer vor. Diese Praxis wird sich nun wohl nicht mehr aufrechterhalten lassen, da die Justiz bei der Identitätsfeststellung der Kopierer mitgeholfen hatte.


    Die Filmindustrie setzt derweil auf das Vertrauen, das man sich in den vergangenen Jahren erarbeitet habe. "Die Staatsanwälte, die mit uns zusammenarbeiten, wissen, wie die Sache gelagert ist", so Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die Filmindustrie setzt auf Strafverfolgung – auch bei Raubkopierern, die lediglich eine Datei ins Internet gestellt. "Wir haben es besonders auf solche Täter abgesehen, die einen aktuellen Film erstmals im Internet anbieten", sagte Ehlers. Noch ist unklar, wie die Staatsanwaltschaften in solchen Fällen künftig reagieren werden.


    Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke sagte dem "Focus": „Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat.“



    Quelle: welt-online.de

  • schöne entscheidung. das freut mich. sollen die ruhig die dicken fische fangen während der kleine mann fleißig weitersaugen darf. so braucht man den fetten geldgierigen überbezahlten bossen der musikindustrie wenigstens kein geld mehr für ihren produzierten dreck in den rachen werfen.

  • Staatsanwälte gegen Tauschbörsennutzer machtlos


    "Wenn keiner ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos"


    Tauschbörsennutzer können in Deutschland strafrechtlich praktisch nicht belangt werden, berichtet die Wirtschaftswoche. Und auch zivilrechtlich Schadensersatzklagen durch die Musikindustrie scheitern immer öfter an wenig auskunftsfreudigen Staatsanwälten.


    Die deutsche Musikindustrie ist gegen Musikfreunde machtlos, die Songs gratis aus dem Internet herunterladen oder dort anbieten. "Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", erklärte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth der Wirtschaftswoche. Wenn in einem Familienhaushalt niemand "ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos, und die Untersuchung ist beendet."


    Wer Songs nicht gewerblich anbiete, müsse keine "ausufernden Ermittlungen, auch nicht die monatelange Sicherstellung von Computern" fürchten, so Steinforth. Hier rechtfertige das Ergebnis nicht den hohen Aufwand.


    Seit dem Sommer 2008 haben Steinforth und zwei weitere Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass gegen Menschen, die weniger als 3.000 Musiktitel im Internet anbieten, in der Regel nicht ermittelt wird. Die Musikindustrie reagierte empört und verklagte den Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft Wirtschaft, Helmut Schoß und andere Bedienstete. "Sie wurden der Strafvereitelung und Rechtsbeugung bezichtigt - weil sie nichts getan haben. Wir haben die Vorwürfe als völlig haltlos zurückgewiesen", sagt Steinforth.


    Schoß begründete sein Vorgehen, den Klägern gehe es nicht darum, Straftaten zu ahnden, sondern darum, per Strafanzeige Namen hinter IP-Adressen zu erfahren, um Abmahnungen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die meist jungen Teilnehmer von Tauschbörsen auszuteilen. Innerhalb von zwei Monaten waren in Wuppertal 4.000 Strafanzeigen eingegangen. Schoß sah seine Behörde damit missbraucht.


    Aber selbst die Auskünfte zu IP-Adressen, so der Generalstaatsanwalt, "dürfen wir den Anzeigenerstattern aufgrund verschiedener, jüngst ergangener gerichtlicher Entscheidungen, nur noch unter sehr engen Voraussetzungen geben".



    Quelle: Golem.de

  • So wie ich eben in den Ard-Nachrichten gesehen habe, gibt es einen neuen Virus der viele Firmenrechner aber auch Privatrechner infiziert, man weiß weder was er zerstört noch wie er heißt oder wo er herkommt, seit gewappnet Freunde.! 8o


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    Ich kann nicht einmal die Steine zähln.
    Doch geh' den Weg den ich gehen wollte,
    Hier und jetzt, denn ich lebe heute.
    Alles färbt sich bunt
    Nie mehr grau und blass wie 'ne Regenwolke.