Eine deutliche Absage gab das Landgericht Düsseldorf am 23. Januar dem "1-Click-Hoster" RapidShare. Dieser berief sich darauf, das allein die User für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich seien und dafür haftbar gemacht werden können.
Laut dem Gericht hat RapidShare die Pflicht, "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".
Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte damit frühere Urteile zu diesem Fall.
Quelle: shortnews.de