Strafe für Pupsen: 50 Euro!

  • Strafe für Pupsen: 50 Euro


    In der Steiermark gelten anscheinend andere Gesetze. Weil ein junger Mann in Gegenwart eines Polizisten einen Wind fahren ließ, wurde er zu einer Geldstrafe verdonnert.


    Wie ORF.at meldet, entfuhr dem 20-Jährigen bei einem Zeltfest im steirischen Frohnleiten ein Darmwind. Dies verleitete die in der Nähe befindlichen Gäste zu großem Gelächter. Der Pupser hatte das Pech, dass nicht weit von ihm entfernt ein Ordnungshüter stand.


    Dieser sah den Wind als einen Verstoß gegen das Landessicherheitsgesetz an und verdonnerte den beschämten Gast zu einer Geldstrafe von 50 Euro.


    In der Strafverfügung heisst es wörtlich: "Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind (Furz) gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat."


    'Anstandsparagraph'


    Paragraph 2 des Gesetzes, auch als "Anstandsparagraph" bezeichnet, ist selbst unter Juristen umstritten. Wie ein Anwalt berichtet ist der Passus ursprünglich gedacht, Polizisten eine Handhabe gegen nonverbale Beleidigungen wie das Zeigen des Mittefingers zu geben.


    Der "Täter" wollte keinen großen Wind um die Sache machen und bezahlte seine Strafe. Die Alternative wäre eine eintäge Haftstrafe gewesen, welche der junge Mann nach eigenem Bekunden dringend vermeiden wollte.



    Quelle: dnews.de

  • Schuldig im Sinne der Anklage :D

    „Wenn Du Dein Leben mit der Gewissheit beginnst, dass Du geliebt wirst, und es mit dem gleichen Wissen beendest, kann Dir die Zeit dazwischen Nichts anhaben.“


    Michael Jackson


    Unvergessen

  • Viele Leute wären sicher schon arm :D

    „Wenn Du Dein Leben mit der Gewissheit beginnst, dass Du geliebt wirst, und es mit dem gleichen Wissen beendest, kann Dir die Zeit dazwischen Nichts anhaben.“


    Michael Jackson


    Unvergessen