ZitatAlles anzeigenOriginal von Mysticspace
Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Ricardo Costa
Ricardo Costa vom Bundesligisten VfL Wolfsburg wurde am 8. Oktober vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Costa bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Costa war in der Bundesliga-Partie zwischen dem FC Schalke 04 und dem VfL Wolfsburg am 5. Oktober 2008 in Gelsenkirchen von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) in der 71. Minute des Feldes verwiesen worden.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
Quelle: dfb.de
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Costa am 20. Oktober
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 20. Oktober ab 12 Uhr in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich die Sportstrafsache gegen den Spieler Ricardo Costa vom Bundesligisten VfL Wolfsburg. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Costa war am 5. Oktober während des Bundesliga-Spiels FC Schalke 04 gegen VfL Wolfsburg von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen und am 8. Oktober vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden. Gegen das Urteil des Einzelrichters hat Costa fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.
DFB-Bundesgericht verhandelt Mertesacker-Berufung am 23. Oktober
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 23. Oktober ab 15 Uhr in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich die Berufung von Per Mertesacker von Bundesligist Werder Bremen gegen das Sportgerichts-Urteil vom 2. Oktober. Geleitet wird die Verhandlung von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.
Das DFB-Sportgericht hatte am 2. Oktober in mündlicher Verhandlung in Frankfurt die bereits im vorangegangenen Einzelrichter-Urteil verhängte Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen wegen unsportlichen Verhaltens gegen Per Mertesacker bestätigt. Das Gremium unter Vorsitz von Hans E. Lorenz folgte dabei auch dem vom stellvertretenden Kontrollausschuss-Vorsitzenden Norbert Weise beantragten Strafmaß.
Per Mertesacker war am 27. September in der 63. Minute des Bremer Bundesliga-Heimspiels gegen die TSG Hoffenheim nach einer Notbremse gegen Vedad Ibisevic von Schiedsrichter Günter Perl aus München des Feldes verwiesen worden.
Quelle: dfb.de